Schlüsselfertiges Bauen
Schlüsselfertiges Bauen beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer (Generalunternehmer) ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der BAUHERR) „schlüsselfertig“ übergeben werden. Der Begriff „schlüsselfertig“ ist jedoch nicht eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff bezugsfertig den Abschluss wesentlicher Arbeiten.
Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für Bauverträge verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem Pauschalpreis ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für Generalunternehmer oder Bauträger.